Reise
Welche Reiseversicherungen gibt es?

Reisekrankenversicherung. Eine private Reisekrankenversicherung schützt Sie vor unvorhergesehenen Krankheitskosten im Ausland. Außerdem ersetzt sie Ihnen die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport.

Oft werden deutsche Reisende im Ausland wie Privatpatienten behandelt. Der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung reicht dann meist nicht aus, weil nur ein Teil der entstandenen Kosten zurückerstattet wird. Besteht mit dem Reiseland kein Sozialversicherungsabkommen, besteht über die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt kein Schutz. Ein Sozialversicherungsabkommen besteht mit den meisten europäischen Ländern, mit Ländern in Übersee meist nicht.

Auch wenn Sie privatversichert sind, sollten Sie vor der Reise prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz ausreicht. Für Privatversicherte interessant: Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung kann Ihnen Selbstbehalte ersparen und Ihre Beitragsrückgewähr sichern.

Für einen medizinisch notwendigen Rücktransport besteht über die gesetzliche Krankenversicherung kein Schutz. Bei privaten Krankenversicherungen besteht nur bei einigen Versicherungsgesellschaften Versicherungsschutz. Da ein Krankenrücktransport weit über EUR 50.000 kosten kann, lohnt sich der Abschluß der Reisekrankenversicherung schon allein aus diesem Grunde.

Reiserücktrittskostenversicherung. Können Sie Ihre gebuchte Reise beispielsweise aus Krankheitsgründen nicht antreten, erstattet Ihnen die Reiserücktrittskostenversicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters.

Zusätzlich können Sie sich auch für den Fall absichern, daß Sie Ihre Reise aus wichtigem Grund vorzeitig abbrechen müssen. Dazu wird die Reiserücktrittskostenversicherung um eine sogenannte "Ersatzreise-" oder "Reiseabbruchversicherung" ergänzt. Bei Abbruch der Reise werden Ihnen die Mehrkosten, die durch die vorzeitige Rückreise entstehen, ersetzt.

Reisegepäckversicherung. Bei Beschädigung oder Verlust Ihres Reisegepäcks erhalten Sie von der Reisegepäckversicherung einen finanziellen Ausgleich.

Versichert sind Verlust und Beschädigung Ihres Gepäcks, wenn Sie es aufgegeben haben und Verlust und Beschädigung durch strafbare Handlung Dritter, Unfälle des Transportmittels, Feuer und Elementarereignisse.

Assistance Leistungen. Als Assistance-Leistungen bezeichnet man die Hilfestellung im Schadensfall vor Ort. Der Assistance-Partner organisiert im Schadensfall für Sie sämtliche notwendigen Schritte. Er übermittelt Informationen, organisiert die Rückreise oder etwaige Krankenbesuche, leistet Kostenvorschuß gegenüber dem Krankenhaus oder öffentlichen Institutionen und steht Ihnen allgemein mit Rat und Tat zur Seite.