Rechtsschutz
Rechtsschutz-Versicherung ist heute wichtiger denn je! In einem modernen Industriestadt sind die Gesetze und Verordnungen für den einzelnen Bürger zahlreich und kompliziert. Diese Flut von Paragraphen steht er meist hilflos gegenüber. Es kommt nicht selten, bewußt oder unbewußt, zu Mißverständnissen oder gar zu Verstößen. Rechtliche Auseinandersetzungen sind die Folge.

Jeder möchte recht haben und auch recht bekommen. Häufig ist das Recht aber auf der Seite des Stärkeren — wobei natürlich die finanzielle Stärke gemeint ist, mit der es einfach leichter ist, sein Recht durchzusetzen. Ohne den fachkundigen Rat eines Anwalts ist die Rechtssuche für den Laien oft ein schwieriges, wenn nicht gar aussichtloses Unterfangen.

Die Dienste von Anwälten, Gerichten, Zeugen und Sachverständigen im In— und Ausland kosten aber Geld. Viel Geld, wie man in einem Streitfall sehr schnell feststellen wird. Um nicht schon in Anbetracht der Kosten auf sein Recht verzichten zu müssen, ist die Leistung einer Rechtsschutz-Versicherung unerläßlich. Mit dem Abschluß einer Rechtsschutz-Versicherung sind Sie in einer starken Position, denn die Rechtsschutz übernimmt Ihr Kostenrisiko im Rahmen der versicherten Leistungen. Sie sorgt so für Chancengleichheit auch mit finanziell stärkeren Gegnern. Sie können gelassen den Anwalt Ihres Vertrauens für sich tätig werden lassen, um Ihr gutes Recht erlangen und bewahren zu können.

A. Versicherter Personenkreis. Versicherungsschutz besteht für Sie als den VN und Ihre Familie, das heißt:

Ihr Ehegatte oder der nichteheliche Lebenspartner;

Ihre minderjährigen und unverheirateten, volljährigen Kinder ohne Altersgrenze, letztere längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten;

Ihre, die Ihres Ehegatten oder Ihres nichtehelichen Lebenspartners mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden, alleinstehenden Elternteile

Leistungsbeispiele.

Schadenersatz — Rechtsschutz. Sie haben z.B. Ansprüche auf Schmerzensgeld, auf Ersatz von Arztkosten und Verdienstausfall, wenn Sie auf einem Zebrastreifen angefahren werden.

Arbeits — Rechtsschutz. Sie wollen z.B. Ansprüche aus Ihrem Dienst — oder Anstellungsverhältnis durchsetzen, oder Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt, und Sie halten diese Kündigung für sozial ungerechtfertig.

Rechtsschutz im Vertrags — und Sachenrecht. Sie erkennen z.B. die Rechnung Ihres Malermeisters nicht an. Sie bemängeln die sach - und fachgerechte Ausführung der Arbeiten. Sie haben z.B. ein Fahrzeug erworben, bei dem schon kurz nach Kauf erhebliche Mängel auftreten. Der Verkäufer weigert sich, für angemessenen Ersatz oder Reparatur zu sorgen; auch bei Ersterwerb.

Steuer — Rechtsschutz vor Gerichten. Sie entschließen sich z.B. gegen den Bescheid des Finanzamtes zu klagen, nachdem in Ihrer Steuererklärung außergewöhnliche Belastungen nicht anerkannt werden.

Verwaltungs — Rechtsschutz in Verkehrssachen. Sie möchten z.B. Ihre Fahrererlaubnis wieder erlangen. Die Verwaltungsbehörde weigert sich jedoch, Ihnen die entzogene Fahrerlaubnis zu erteilen, wegen angeblicher Sehschwäche Ihrer Augen.

Disziplinar— und Standes — Rechtsschutz. Als Beamter werden Sie nach Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung disziplinarrechtlich belangt.

Straf — Rechtsschutz. Sie müssen sich z.B. in einem Strafverfahren verteidigen, weil Ihnen vorgeworfen wird, infolge überhöhter Geschwindigkeit einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht zu haben.

Ordnungswidrigkeiten — Rechtsschutz. Sie laufen als Fußgänger bei Rot über die Straße. Wegen ruhestörenden Lärms bei einer Party wird gegen Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Beratungs — Rechtsschutz im Familien— und Erbrecht. Sie wollen sich z.B. nach Eintritt eines Erbfalles durch einen Rechtsanwalt oder Notar beraten lassen, ob Sie das Erbe antreten oder ausschlagen sollen.

Das Sozialamt fordert von Ihnen z.B. die Übernahme von Pflegekosten für Verwandte.

Wohnungs— und Grundstücks — Rechtsschutz. Sie müssen z.B. als Eigentümer eines Einfamilienhauses gegen Ihren Nachbarn klagen, weil dieser sich beharrlich weigert, die zu dicht an Ihrem Grundstück gepflanzten Bäume zu beseitigen.

Sie wehren sich z.B. als Eigentümer einer Eigentumswohnung gegen den Beschluß der Eigentümergemeinschaft, Reparaturen größeren Umfanges durchführen zu lassen.

Sie erkennen z.B. als Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses die Jahresabrechnung für erhöhte Heizungs— und Nebenkosten nicht an.

Ein Fußgänger stürzt, da Sie Ihre Streupflicht verletzt haben. Sie erheben gegen den Bußgeldbescheid Einspruch und möchten sich im Strafverfahren gegen die Anklage auf fahrlässige Körperverletzung verteidigen.